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I. Geltung der Bedingungen
| 1. |
Die Leistungen und Lieferungen der Avitos GmbH werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen. |
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| 2. |
Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden. |
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| 3. |
Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen. |
II. Lieferzeiten, Teillieferung
| 1. |
Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Avitos GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Avitos GmbH bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. |
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| 2. |
Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die Avitos GmbH und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründen besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der Avitos GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. |
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| 3. |
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Avitos GmbH berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. |
III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
| 1. |
Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Avitos GmbH zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat. Der Verbrauchsgüterkauf ist von diesen Regelungen ausgeschlossen. |
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| 2. |
Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die Avitos GmbH von ihrer Leistungspflicht frei, wobei der Kunde im Falle des Verlustes oder Beschädigung der Ware auf dem Transportweg, von seiner Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung ebenfalls frei wird. Der Transport der Ware geschieht auf Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von der Avitos GmbH unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt. |
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| 3. |
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Avitos GmbH berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. |
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| 4. |
Eine Transportversicherung wird die Avitos GmbH nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen. |
IV. Vertragsabschluss
| 1. |
Sämtliche Angebote der Avitos GmbH sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Avitos GmbH. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden. |
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| 2. |
Die Avitos GmbH wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
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| 3. |
Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen. |
V. Widerrufsrecht
| 1. |
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Sie die Ware und eine in Textform noch gesondert mitzuteilende Widerrufsbelehrung erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an
Avitos GmbH, Nikolaus-Otto Str. 11, 35440 Linden
oder per Fax an: 06403-9790-550
oder per E-Mail: kontakt@avitos.com |
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| 2. |
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Nach § 312 d Abs. 4 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht das Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.
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Ende der Widerrufsbelehrung
Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht. |
VI. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
| 1. |
Die Avitos GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. |
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| 2. |
Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377,378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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| 3. |
Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. |
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| 4. |
Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für die Avitos GmbH die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder die Minderung des Kaufpreises können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. |
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| 5. |
Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die Avitos GmbH eine Gewährleistung von einem Jahr. |
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| 6. |
Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/ des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden. |
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| 7. |
Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Avitos GmbH behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor. |
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| 8. |
Geräte, die nicht von der Avitos GmbH bezogen wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt. |
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| 9. |
Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig. |
VII. Eigentumsvorbehalt
| 1. |
Die Avitos GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. |
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| 2. |
Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Avitos GmbH ab.
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| 3. |
Die im Eigentum der Avitos GmbH stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Avitos GmbH abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt. |
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| 4. |
Die Avitos GmbH behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden. |
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| 5. |
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Avitos GmbH berechtigt. |
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| 6. |
Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Avitos GmbH stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Avitos GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. |
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| 7. |
Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der Avitos GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. |
VIII. Zahlung, Zahlungsverzug
| 1. |
Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Avitos GmbH geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Die Avitos GmbH ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Avitos GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Avitos GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
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| 2. |
Gegenüber Ansprüchen der Avitos GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
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| 3. |
Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. |
IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen
| 1. |
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Avitos GmbH lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung durch Avitos GmbH oder Erfüllungsgehilfen von Avitos GmbH beruhen. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes.
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| 2. |
Wenn und soweit die Haftung der Avitos GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Avitos GmbH.
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X. Gerichtsstand
| 1. |
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gießen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
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XI.Software, Literatur
| 1. |
Bei Lieferung von Software bzw. Literatur wird, über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus, auf die besonderen lizenzrechtlichen, urheberrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers ausdrücklich hingewiesen.
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XII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
| 1. |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird..
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| 2. |
Die Avitos GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die Avitos GmbH ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Avitos GmbH beachtet. |
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| 3. |
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. |
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| Adresse: |
Avitos GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 11, 35440 Linden |
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Sitz Linden Amtsgericht: Gießen / HRB 6628 |
| Geschäftsführer: |
Michael Krings, Jochen Strack |
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